Rezepte einlösen
 Welche Rezepte kann ich einlösen
Sie können bei ApoCent Kassen- und Privatrezepte einlösen und erhalten alle rezeptpflichtigen Medikamente, die Ihnen Ihr Arzt verschreibt. Kassenrezepte sind bis vier Wochen und Privatrezepte bis drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.
Kassenrezepte rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie brauchen bei uns auch nur wie in jeder anderen öffentlichen Apotheke anfallende Zuzahlungen und/oder die Differenz zum Festbetrag zu bezahlen. Privatrezepte erhalten Sie abgestempelt und quittiert zusammen mit der Arzneimittellieferung von uns zurück.
Die Porto- und Versandgebühren von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln übernimmt ApoCent. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, fügen Sie Ihrer Bestellung bitte eine Kopie Ihres Befreiungsbescheides bei. Dieser Beleg braucht in der Regel nur einmalig für das gesamte laufende Jahr eingereicht zu werden.
Gut zu wissen: Sie können Ihrem Rezept beliebig viele rezeptfreie Bestellungen beifügen, die dann von uns ebenfalls portofrei versandt werden.
 Wie löse ich ein Rezept ein
Es ist möglich, zusätzlich nicht-rezeptpflichtige Artikel zu bestellen.
Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
1. Legen Sie Ihrem Brief mit dem Rezept eine Liste mit den gewünschten Artikeln bei
2. Bestellen Sie die gewünschten nicht-rezeptpflichtiger Artikel im Online Shop. Wenn Sie alle Artikel richtig angegeben haben, wählen Sie den Button "Zur Kasse", dort haben Sie die Möglichkeit bei " Rezepte einlösen" "ja" anzuklicken.
3. Gerne nehmen wir Ihre Bestellung auch telefonisch entgegen.
Bitte füllen Sie die "Rezept-Angaben" aus.
Für den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln benötigen wir Ihr Kassen- oder Privatrezept im Original. Die Direktbestellung dieser Medikamente im Internet ist ohne Vorlage des Originalrezeptes in Deutschland gesetzlich untersagt. Deshalb können wir Ihre Bestellung erst ausführen, wenn das Originalrezept in unserer Apotheke vorliegt.
 An welche Adresse sende ich meine Rezepte
ApoCent- Ihre Versandapotheke
Postfach 1111
24547 HENSTEDT-ULZBURG
Nach Erhalt Ihres Rezeptes wird Ihre Verordnung unverzüglich bearbeitet.
Freiumschläge für den portofreien Versand Ihres Rezepts können Sie gerne von uns anfordern. Klicken Sie hierfür auf "IHR KONTO" und dann auf "Freiumschläge".
 Welche Rezepte kann ich nicht einlösen
Ausgenommen sind lediglich Rezepte über Betäubungsmittel oder Tierarzneimittel, die im Rahmen des Versandhandels nicht ausgeliefert werden dürfen.
Seit dem 08. Februar 2009 ist der Versand von Arzneimitteln mit dem Wirkstoffen Lenalidomid (Revlimid) und Thalidomid (Pharmion) untersagt.
Individuell angefertigte Rezepturen wie Salben oder Tinkturen sowie temperaturempfindliche Medikamente wie Impfstoffe können wir aus Gründen der Arzneimittelsicherheit ebenfalls nicht versenden, da die Zustellung durch Dritte ohne Unterbrechung der Kühlkette zurzeit nicht garantiert werden kann.
|